Voraussetzungen für eine Betreuung:
- Eine Betreuung wird nur im Zusammenhang mit einer Stelle an unserem Institut angeboten. Voraussetzung ist, dass im Staatsteil der Ersten Juristischen Prüfung mindestens ein "vollbefriedigend" (regelmäßig mit zweistelligem Ergebnis im staatlichen Teil) erreicht wurde. Leider können wir Anfragen, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, nicht berücksichtigen.
- Eine Betreuung erfolgt nur innerhalb der Forschungsgebiete von Herrn Professor Thole. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Anfrage mit, warum Sie sich gerade für dieses Forschungsgebiet interessieren und dort promovieren möchten.
Anfragen:
- Ihre Anfrage kann per Post oder per E-Mail an uns gerichtet werden. Bitte fügen Sie alle relevanten Unterlagen bei und teilen Sie Ihre Überlegungen zum Thema mit.
- Wir bitten, keine "Sammelanfragen" zu versenden, da diese nicht beantwortet werden. Stellen Sie bitte sicher, dass Ihre E-Mail die äußere Form einhält, damit wir Ihre Anfrage bearbeiten können.
Bewerbungen bitte an:
Prof. Dr. Christoph Thole
Institut für Verfahrensrecht und Insolvenzrecht
Albertus-Magnus-Platz
50923 Köln
Per E-Mail: christoph.thole(at)uni-koeln(dot)de
Abgeschlossene Promotionen
Bei Prof. Dr. Christoph Thole abgeschlossene Promotionen
▪️Das englische Scheme of Arrangement und seine Rezeption in Deutschland (Artur Swierczok), (Tübingen)
▪️Der Dritte in der Pflicht – Kapitalerhaltung und Insolvenzanfechtung unter Berücksichtigung des § 138 InsO (Christina Wolf), (Tübingen)
▪️Das Absonderungsrecht nach § 110 VVG (Christoph Gnauck), (Tübingen)
▪️Die Haftung bei der Eigenverwaltung (Dominik König), (Tübingen)
▪️Der insolvenzrechtliche Rangrücktritt durch Nichtgesellschafter – Notwendigkeit, Grenzen und Auswirkungen der Erweiterung der gesetzlichen Rechtsfolgen mittels ergänzender Vereinbarung (Teresa Trutnau), (Tübingen)
▪️Verjährungsbeginn der Ansprüche von AG und GmbH gegen Geschäftsleiter gemäß § 199 I BGB (Benjamin Baisch), (Köln)
▪️Der Sachwalter in der Eigenverwaltung (Jessica Hedaiat-Rad), (Köln)
▪️Umwandlungen im Insolvenzplanverfahren (Cathrin Greif-Werner), (Köln)
▪️Die Haftung des Kommanditisten in Krise und Insolvenz der KG (Dennis Ehrlich), (Köln)
▪️Fremdfinanzierte Übernahmen unter besonderer Berücksichtigung des Insolvenzanfechtungsrechts (Dominik Flaig), (Köln)
▪️Anwendbares Recht und Anerkennung bei gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen in Sanierungsplanverfahren (Joachim Glöckler), (Köln)
▪️Gläubigerschutz in der Liquidation einer GmbH (Benedikt Berthold), (Köln)
▪️Die Emittentenhaftung in der Brüssel Ia-VO (Carolin Isabel Compes), (Köln)
▪️Anfechtung in der Konzerninsolvenz (Hannah Maria Sonntag), (Köln)
▪️Höchstpersönlichkeit und Delegationsbefugnis des Insolvenzverwalteramtes (Paul Schädel), (Köln)
▪️Die Schutzgerichtsstände der EuGVVO bei Wohnsitzwechsel und Rechtsnachfolge (Hannah Flocke), (Köln)
▪️Insolvenzanfechtung von Umwandlungsmaßnahmen (Linda Jarosch), (Köln)
▪️Verhinderung einer Mehrfachhaftung des Kartellanten – Die Streitverkündungslösung des Bundesgerichtshofes (Hannah-Sophia Visé), (Köln)
▪️Die Verwirkung der Vergütung des Insolvenzverwalters de lege lata und de lege ferenda (Philip Falk), (Köln)
▪️Mehrheitsprinzip und Bindungswirkung bei Unternehmensrestrukturierungen - Entscheidungen von Gläubigern und Gesellschaftern innerhalb und außerhalb der Insolvenz (Nikolas Kreuzmann), (Köln)
▪️Der shift of duties bei wahrscheinlicher Insolvenz - Die Ausrichtung der Geschäftsleiterpflichten in GmbH und ▪️Aktiengesellschaft nach Inkrafttreten des StaRUG (Famke Termath), (Köln)
▪️Die Schiedsvereinbarung in der Insolvenz (Jannik Fink), (Köln)
▪️Das Informationsrecht des Gläubigerausschussmitglieds gemäß § 69 Satz 2 InsO (Amelie Sophie Klein), (Köln)
Für weitere Informationen:
Graduiertenschule der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln