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Zum 60-jährigen Jubiläum

Institutshistorie

Das Institut für Verfahrensrecht und Insolvenzrecht wurde 1966 gegründet und zählt zu den führenden Forschungsinstituten im Zivilverfahrensrecht sowie im Insolvenz- und Restrukturierungsrecht in Deutschland.

Die Anfänge unter Gottfried Baumgärtel (1966–1985)

Im Jahr 1966 wurde Gottfried Baumgärtel auf den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht sowie Deutsches und Ausländisches Zivilprozessrecht an die Universität zu Köln berufen. 

Baumgärtel, 1920 als Sohn eines Erlanger Theologieprofessors geboren, promovierte 1951 bei Hans Liermann und habilitierte sich 1956 bei Rudolf Pohle, einem der führenden Prozessualisten der fünfziger Jahre, mit einer Arbeit über „Wesen und Begriff der Prozesshandlung einer Partei im Zivilprozess“.
1960 folgte er einem Ruf nach Marburg, wo er ein Institut für Zivilprozessrecht begründete. Als er 1966 nach Köln wechselte, stand er erneut vor einem Neuanfang. An der Kölner Fakultät hatte es bis dahin kein eigenes Institut zur Pflege des Prozessrechts gegeben, und der Bestand an zivilprozessualer Literatur umfasste kaum mehr als zwei bis drei Meter Regalfläche.
Baumgärtel baute das neugeschaffene Institut für Verfahrensrecht mit großer Energie und unter geschickter Nutzung seiner in Marburg gewonnenen Erfahrungen rasch auf. Von Beginn an entstand nicht nur eine Bibliothek des deutschen Prozessrechts, sondern es wurden auch ausländische Rechtsordnungen gesammelt. Besonders hervorzuheben sind die Spezialbibliotheken zum japanischen und griechischen Zivilprozessrecht.

Verknüpfung der Verfahrensordnungen

Ein grundlegender Gedanke des Instituts war es, über das Zivilprozessrecht hinaus an frühere Verbindungen mit dem Strafprozess anzuknüpfen und gemeinsame Strukturen beider Rechtsgebiete herauszuarbeiten, wie sie sich bis heute im gemeinsamen Gerichtsverfassungsgesetz widerspiegeln. Tatsächlich besaßen in den fünfziger und sechziger Jahren mehrere renommierte Strafrechtler eine gemeinsame Venia für Strafprozess- und Zivilprozessrecht. Zu ihnen gehören Adolph Schönke (Freiburg), Horst Schröder (Tübingen), Werner Niese (Mainz) und Jürgen Baumann (Tübingen). Zudem gab es von Wilhelm Sauer, Wolfgang Grunsky und Manfred Wolf Versuche, eine allgemeine Verfahrenslehre zu entwickeln. Baumgärtel knüpfte an diesen Gedanken beim Aufbau der Bibliothek an, indem er einen Grundstock an Literatur zum Strafprozess und zum Verwaltungsprozess anschaffte; wissenschaftlich weiterverfolgt hat er diesen Ansatz jedoch ebenso wenig wie die Prozessrechtswissenschaft insgesamt nach 1970.

Hanns Prütting als Nachfolger (1986–2016)

1985 wurde Baumgärtel emeritiert. Zu seinem Nachfolger wurde Hanns Prütting berufen, der sich 1981 in Erlangen mit einer Arbeit zum Thema „Gegenwartsprobleme der Beweislast“ habilitiert hatte und seitdem als ordentlicher Professor für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Arbeitsrecht in Saarbrücken tätig gewesen war. Prütting nahm den Ruf nach Köln an und wurde zum 1. April 1986 als Inhaber des Lehrstuhls und Direktor des Instituts ernannt.
Wissenschaftlich konzentrierte sich Prütting auf das privatrechtliche Verfahrensrecht. Neben dem Zivilprozessrecht, der Zwangsvollstreckung, der Insolvenz und der freiwilligen Gerichtsbarkeit widmete er besondere Aufmerksamkeit dem arbeitsgerichtlichen Verfahren. Dieses, auf dem Arbeitsgerichtsgesetz von 1953 beruhende Spezialgebiet, verfügte in den siebziger Jahren weder über eine systematische Gesamtdarstellung noch über einen praxisnahen Kommentar. Gemeinsam mit den Richtern Germelmann und Matthes entstand daher in der „grünen Reihe“ des Beck-Verlags ein Kommentar, der 1990 erstmals erschien.

Insolvenzrechtliche Forschung und Lehre im Wandel der Zeit

Das Insolvenzrecht gehörte nicht zu Baumgärtels wissenschaftlichen Schwerpunkten. Eine Lücke entstand dadurch jedoch nicht, da bereits Wilhelm Uhlenbruck, einer der führenden deutschen Praktiker und Wissenschaftler auf diesem Gebiet, als Honorarprofessor für das Insolvenzrecht mit dem Institut verbunden war. Mit dem Inkrafttreten der neuen Insolvenzordnung am 1. Januar 1999 wurde am Institut eine umfangreiche insolvenzrechtliche Bibliothek aufgebaut. Zudem entstand mit dem Kommentar Kübler/Prütting das erste Werk, das noch vor dem Inkrafttreten der neuen Insolvenzordnung im September 1998 veröffentlicht werden konnte. Seit seiner Emeritierung im Jahr 2016 engagiert sich Professor Prütting weiterhin in Lehre und Forschung an der Universität zu Köln.

Die Amtszeit von Christoph Thole (seit 2016)

Nach Prüttings Emeritierung übernahm 2016 Christoph Thole die Leitung des Instituts für Verfahrensrecht und Insolvenzrecht sowie des Instituts für Internationales und Europäisches Insolvenzrecht der Universität zu Köln. 
Seit 2021 ist er zudem Co-Direktor des Instituts für Anwaltsrecht. Zuvor hatte Thole von 2010 bis 2016 den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozess- und Insolvenzrecht sowie Internationales Privat- und Verfahrensrecht an der Universität Tübingen inne.
Unter seiner Leitung zählt das Institut heute zu den renommiertesten Forschungsstätten in Deutschland im Bereich des Zivilverfahrensrechts sowie des Insolvenz- und Restrukturierungsrechts. Das Team von Professor Thole forscht insbesondere zum Insolvenz- und Restrukturierungsrecht einschließlich seiner internationalen und gesellschaftsrechtlichen Bezüge, zum Zivilverfahrensrecht in seiner gesamten Breite sowie zum Haftungs-, Schadens- und Sachenrecht.