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Promotion

Bei Interesse an einer Promotionsbetreuung bitte ich wegen der großen Anzahl von Anfragen die folgenden Hinweise zu beachten.

Eine Betreuung findet grundsätzlich nur im Zusammenhang mit einer Stelle am Institut statt. Eine Betreuung setzt zudem voraus, dass im Staatsteil der Ersten Juristischen Prüfung mindestens ein vollbefriedigend (regelmäßig mit zweistelligem Ergebnis im staalichen Teil) erzielt wurde. Anfragen von Bewerbern, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, sind regelmäßg ohne Erfolg.

Eine Betreuung erfolgt nur innerhalb meiner Forschungsgebiete. Die Anfrage sollte erkennen lassen, warum Sie gerade in meinem Bereich promovieren wollen.

Anfragen können per Post oder per Mail eingereicht werden. Die Zeugnisse sind beizufügen. Auch Überlegungen zum Thema können schon mitgeteilt werden.

E-Mail-Anfragen, die erkennbar den Charakter einer "Sammelanfrage" haben oder die äußere Form nicht einhalten, werden nicht beantwortet.

Bewerbungen per Post richten Sie bitte an:

Professor Dr. Christoph Thole

Institut für Verfahrensrecht und Insolvenzrecht

50923 Köln

Per Mail: christoph.thole(at)uni-koeln.de